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Frage:
Ist die Kombination eines Heizgerätes mit einem externen Speicher (z.B. monovalenter Trinkwasserspeicher) eine Verbundanlage? Wenn ja, muss diese gelabelt werden?

Antwort:
Nein. Diese Kombination lässt sich durch die Berechnungsblätter der Verordnungen nicht abbilden und berechnen. In diesem Fall werden Heizgerät und Warmwasserspeicher einzeln betrachtet. Das bedeutet, dass für jedes Produkt ein eigenes Datenblatt und Label (Speicher bis 500 l) vom Hersteller vorliegt.
Wird dieser Kombination ein Temperaturregler hinzugefügt, so muss für Heizgerät und Temperaturregler ein Verbundanlagenlabel gerechnet werden, der Warmwasserspeicher bleibt nach wie vor unberücksichtigt.