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30% Förderung für die Heizungsoptimierung durch Hydraulischen Abgleich und Pumpentausch 30% Förderung für die Heizungsoptimierung durch Hydraulischen Abgleich und Pumpentausch
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BAFA-Förderung "Heizungsoptimierung"

Seit dem 01. August 2016 gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Förderungen für die Heizungsmodernisierung in Gebäuden.
Angestrebt werden dabei die jährliche Optimierung von 200.000 Heizungsanlagen und der Austausch von ca. zwei Millionen Pumpen.
Die Förderung ist bis zum Jahr 2020 angesetzt und beträgt bis zu 30% auf die Nettokosten für Material und professionelle Installation.

Gegenstand der Förderung:

A. Heizungsoptimierung durch Hydraulischen Abgleich
Gefördert wird die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen.
In Verbindung mit dem Hydraulischen Abgleich können optional zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden.


Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von folgenden Produkten (s. Bild):

B. Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
  • (7) Kessel-Anbindesystem mit Hocheffizienzpumpe (z.B. „Regumat“)

Wer jetzt seine Heizung mit Oventrop modernisiert, profitiert doppelt: 
  • mit moderner und energieeffizienter Oventrop Armaturen- und Systemtechnik lassen sich bereits mit „gering investiven Maßnahmen“ Einsparungen von bis zu 21% erzielen (vgl. Optimus-Studie)
  • plus die neue BAFA-Förderung „Heizungsoptimierung“ von bis zu 30 %.
Die kompletten Informationen und Antragsunterlagen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie unter www.bafa.de.
Unter www.heizungsförderung.de finden Sie zusätzlich einen Dokumentations-Assistenten.
Download Broschüre

Der einfache Weg zur Förderung:

  1. Online - Registrierung der vorgesehenen Maßnahme (vor der Durchführung) bei der BAFA.
    Eine persönliche Vorgangsnummer wird vergeben.

  2. Leistung durch den SHK-Fachbetrieb:
    - Berechnung, Einbau der Produkte (z. B. Thermostatventile), Durchführung und Dokumentation des Hydraulischen Abgleichs
    - Bereitstellung der Rechnung über Material und Arbeitslohn mit Dokumentation 
    - Übergabe des ausgefüllten VdZ-Bestätigungsformulars über den Hydraulischen Abgleich

  3. Antragsstellung mit Angabe der persönlichen Vorgangsnummer, Einreichung der Rechnung und des VdZ- Bestätigungsformular bei der BAFA durch den Gebäudeeigentümer.

  4. Auszahlung des Förderbetrages durch die BAFA

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten und max. 25.000 Euro.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (Bedingungen der  „De-minimis“-Beihilfe müssen erfüllt sein)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss an einer bestehenden Heizungsanlage durchgeführt werden, welche mindestens zwei Jahre installiert ist.
  • Die Maßnahme ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.
  • Die Maßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.
  • Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.
  • Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zwei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Sie dürfen nicht weiterverkauft werden.
  • Die Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch ein anderes Förderprogramm gefördert werden.
  • Die für die durchgeführte Maßnahme entstandenen Kosten dürfen nicht steuerlich nach §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) geltend gemacht werden.