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Frage:
Was ist bei Bestandsanlagen zu tun, wenn z.B. eine Solarthermieanlage nachgerüstet wird?

Antwort:
Im Fall einer Nachrüstung (ohne Kesseltausch!) muss kein Verbundanlagenlabel ausgestellt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, sofern alle berechnungsrelevanten Daten zur Verfügung stehen, das Verbundanlagenlabel freiwillig auszustellen und so das Label im Verkaufsgespräch zu nutzen.