Logo Oventrop GmbH & Co. KG
Frage:
Gilt die Pflicht zur Verbrauchskennzeichnung der Verbundanlage (Verbundanlagenlabel) auch beim Austausch eines Wärmeerzeugers bei z.B. bestehender Solaranlage?

Antwort:
Nein, für den Bestand gilt die Verbrauchskennzeichnungspflicht nicht. Wird allein das Heizgerät ausgetauscht, ist lediglich dessen Produktdatenblatt dem Angebot beizufügen. Bestehende Komponenten (z.B. Solarthermie) bleiben unberücksichtigt. Es besteht aber die Möglichkeit, sofern alle berechnungsrelevanten Daten zur Verfügung stehen, das Verbundanlagenlabel freiwillig auszustellen und so das Label im Verkaufsgespräch zu nutzen.