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Frage Antwort
Was ist bei Werbung von Verbundanlagen zu tun? Muss neben der Effizienzklasse der Verbundanlage auch die Effizienzklasse des Heizgerätes oder Warmwasserspeichers angegeben werden?
Was ist bei Werbung von Einzelprodukten/Verbundanlagen zu tun? Muss das Effizienzlabel des beworbenen Produkts/ der beworbenen Verbundanlage abgebildet werden?
Was ist zu tun, wenn die gesuchten Produkte nicht in der Oventrop-/VdZ-Datenbank zu finden sind?
Woher stammen die Daten die in „Ove.r.p.“ genutzt werden?
Wie lassen sich Verbundanlagenlabel schnell und unkompliziert erstellen?
Woher erhalte ich die Daten zur Labelberechnung?
Wie sieht es mit der Nutzung des Labels vor dem Stichtag (26.09.2015) aus? Darf ich vorher schon die Vorteile des Labels nutzen?
Gilt die Pflicht zur Verbrauchskennzeichnung der Verbundanlage (Verbundanlagenlabel) auch beim Austausch eines Wärmeerzeugers bei z.B. bestehender Solaranlage?
Was ist bei Bestandsanlagen zu tun, wenn z.B. eine Solarthermieanlage nachgerüstet wird?
Wie werden Temperaturregler, Solarkollektoren, Solarpumpen und Solarregler im Rahmen der Kennzeichnungspflicht betrachtet?
Ist die Kombination eines Heizgerätes mit einem externen Speicher (z.B. monovalenter Trinkwasserspeicher) eine Verbundanlage? Wenn ja, muss diese gelabelt werden?
Welche Pflichten ergeben sich für Händler in Bezug auf Angebote einer Verbundanlage? (Händler sind gem. Verordnung diejenigen, die an Endgebraucher verkaufen)
Welche Pflichten ergeben sich für Händler in Bezug auf Ausstellungsgeräte (Händler sind gem. Verordnung diejenigen, die an Endgebraucher verkaufen)?
Welche Produkte fallen unter die Verbrauchskennzeichnungspflicht?